Hausanschluss
Was versteht man unter dem Hausanschluss?
Der Hausanschluss ist die Leitung mit den zugehörigen Armaturen von dem Ventil (Strassenschieber) an der Hauptleitung bis zum Ausgangsventil hinter dem Wasserzähler. Die Größe dieser Leitung wird in Abstimmung mit dem Bauherren vom Wasserbeschaffungsverband (WBV Obermaiselstein - Niederdorf) festgelegt.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung für diese Leitung trägt der Grundstückseigentümer.
Wer muss wann einen Hausanschluss beantragen?
Für die Neuverlegung, Umlegung oder sonstige Änderung am Hausanschluss ist vom Bauher ein Antrag zu stellen. Formulare erhalten Sie vom WBV. Für die weitere Bearbeitung wird ein verbindlicher Lageplanbenötigt. Bitte bedenken Sie, dass die Herstellung und Inbetriebnahme des Anschlusses von den vorhandenen Versorgungsleitungen abhängt.
Kosten?
Der Anschlussnehmer trägt die Kosten des Hausanschlusses ab der Hauptleitung (Strassenschieber)
Wo beginnt die Trinkwasseranlage des Hauseigentümers und dessen Verantwortung?
Die Anlage des Abnehmers beginnt gleich ab dem Strassenschieber. Ab diesem Punkt trägt der Hauseigentümer, nicht der Mieter, die volle Verantwortung. Sämtliche Arbeiten an der Trinkwasseranlage dürfen nur durch einen vom WBV anerkannten Installateurbetrieb durchgeführt werden.