Trinkwasserverordnung
Legionellen: Aktuelle Änderungen zur TrinkwV
Der Bundesrat hat im Oktober der zweiten Änderung der Trinkwasserverordnung zugestimmt. Diese ist im Dezember 2012 in Kraft getreten.
Nach wie vor besteht die Untersuchungspflicht auf Legionellen. Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, müssen das Wasser auf Legionellen untersuchen lassen, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben.
Die erstmalige Untersuchungspflicht für den rein gewerblichen Bereich wurde auf den 31.12.2013 verschoben. Auch ändert sich der regelmäßige Untersuchungsturnus von einem auf drei Jahre. Die Erleichterungen betreffen vor allem Vermieter von Wohnraum. Die Erleichterung betrifft ausschließlich die Trinkwasserabgabe im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit. Soweit eine Trinkwasserabgabe im Rahmen einer (auch) öffentlichen Tätigkeit erfolgt, bleibt es bei den bisherigen Fristen und wiederholenden Untersuchungsrhythmen.
Was ist eine Großanlage?
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 l und/oder 3 l in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des
Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).
Für die Untersuchung auf Legionellen ist ein gelistetes Labor zu beauftragen. Die Landesliste für Bayern finden Sie hier.